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Schweiz: Ab Montag neue Regelungen für Gottesdienste

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Entgegen den Tendenzen in vielen anderen Ländern Europas lockert die Schweiz ab Montag ihre Corona-Maßnahmen. Öffentliche Veranstaltungen werden unter Beachtung der Sicherheitsmaßnahmen wie Masken und Einhalten des Mindestabstandes wieder möglich sein. Die Bischofskonferenz reagierte mit einer Aktualisierung ihrer Empfehlungen für liturgische Feiern und kirchliche Zusammenkünfte.

Zwar ändert sich die zugelassene Höchstzahl von 50 Gottesdienstbesuchern – eingeschlossen der Pfarrer, Diakone und Ministranten, Musiker, Chormitglieder und andere Mitgestalter der Feier – nicht, doch ist es der Gemeinde ab sofort wieder erlaubt, während der Feier mitzusingen. Allerdings müssen die Teilnehmer dabei Masken tragen und die Abstandspflicht einhalten. Den Kirchen obliegt es auch weiterhin, für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu sorgen.

Für Versammlungen kirchlicher Vereinigungen, Gruppenbesuche von Museen oder andere kirchliche Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von 15 Teilnehmern. Freiluftgottesdienste können von bis zu 100 Menschen besucht werden. Allerdings gilt dabei neben der Masken- auch die Sitzpflicht, das heißt, der Gang zur Kommunion ist nicht möglich, zitiert kath.ch aus einem Statement des Bundesamtes für Gesundheit. Eine Eucharistiefeier sei dann möglich, wenn die Kommunion am zugeteilten Sitzplatz ausgegeben werde. „Findet die religiöse Veranstaltung im Aussenbereich einer Einrichtung mit fixen Sitzplätzen statt, darf diese Einrichtung zu höchstens einem Drittel ihrer Kapazität gefüllt werden. Werden extra Stühle aufgestellt, ist ein gleichwertiger Abstand zu wahren. Eine Distanz von 1,5 Metern erscheint korrekt,” heißt es weiter.

Regelungen für Chor- und Orchesterproben

Auch Chor- und Orchesterproben können wieder stattfinden. „Proben sind bis maximal 15 Personen möglich, mit Maske und Abstand. Wo keine Maske getragen werden kann, etwa beim Singen oder Klarinette spielen, muss für jede Person eine Fläche von mindestens 25 Quadratmeter zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen, oder es werden zwischen den einzelnen Personen wirksame Abschrankungen angebracht“, teilte der Bundesrat mit.

Chöre und Orchester haben demnach drei Möglichkeiten: Entweder sie tragen Maske, oder sie stellen sich mit fünf Metern Abstand auf – oder sie bauen Aerosol-Barrieren auf.

Die Schweizer Bischofskonferenz hat auf ihrer Homepage eine detaillierte Auflistung der ab Montag geltenden Regelungen veröffentlicht.

Zahlreiche Lockerungen beschlossen

Die neuen Regelungen betreffen viele Bereiche des öffentlichen Lebens. So dürfen unter Auflagen auch Restaurantterrassen wieder öffnen, der Besuch und die Veranstaltung von Sportanlässen, Kino, Theateraufführungen und Konzerten sind eingeschränkt wieder möglich. Je nach Entwicklung könnten die Lockerungen allerdings wieder rückgängig gemacht werden.

(vatican news/kath.ch – cs)